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lokal im Browser. Kein Server-Upload. Keine rechtsverbindliche qualifizierte
elektronische Signatur (eIDAS), sondern eine handschriftliche Bild-Unterschrift.
Wann reicht eine einfache Unterschrift rechtlich aus?
Diese Bild-Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 — ausreichend für die meisten formfreien Vereinbarungen (z. B. interne Freigaben, formlose Bestätigungen). Für Verträge mit gesetzlicher Schriftformpflicht (§ 126 BGB, z. B. Kündigungen, Bürgschaften) ist meist die eigenhändige Unterschrift auf Papier oder eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB) erforderlich. Prüfen Sie im Zweifel die Formvorschrift Ihres konkreten Dokuments — dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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